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Gebäude mit Baugerüst und grünen Bäumen herum,Bild von Achim Scholty auf Pixabay

Förderung von energetischen Sanierungen

Energiehilfspaket Teil 2 ist da!

Das von der Synode im Herbst 2022 beschlossene sogenannte "Energiehilfspaket" geht in die zweite Runde!

Wieder stehen insgesamt 5 Mio. Euro zur Verfügung, diesmal für energetische Maßnahmen an Gebäuden. Für (Gesamt-)Kirchengemeinden und Dekanatsgebäude gibt es 3,5 Mio. Euro sowie 1,5 Mio. für Gebäude die im Eigentum der ELKB sind.

Förderfähige Maßnahmen:

Die genannten Maßnahmen sind nur dann förderfähig, wenn das Gebäude voraussichtlich langfristig und somit über das Jahr 2035 hinaus erhalten bleibt. Als Bewertungsbasis ist hier die vollständige Gebäudekonzeption heranzuziehen.

Förderfähig sind:

    1. Energetische Sanierungsmaßnahmen, die durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert werden. Diese umfassen Maßnahmen in Zusammenhang mit:
      • Solarthermie
      • Biomasse
      • Wärmepumpen
      • Innovativer Heizungstechnik
      • EE-Hybrid
      • EE-Hybrid mit Biomasseheizung
      • Wärme-/Gebäudenetzanschlüssen
      • Gebäudenetz Errichtungen/Erweiterungen
      • Heizungsoptimierungen
      • Anlagentechniken
      • Gebäudehüllen

    2. Energieberatung gemäß Bundesförderung für Nichtwohngebäude Modul 2: Energieberatung DIN V 18599. Sowie Energieberatung für Wohngebäude (EBW), soweit sie der Richtlinie über die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude entspricht.

    3. Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden, soweit hierfür Mehraufwendungen aufgrund des Denkmalschutzes und der historischen Konstruktion erforderlich sind (förderfähig sind hier ausschließlich die Mehraufwendungen).

    4. Machbarkeitsstudie unabhängiger Fachleute (Tragwerk, Elektroanlage, Untersuchung Baukonstruktion und Haltbarkeit etc.) für die Installation von Photovoltaikanlagen.

Fördersumme:

Gefördert werden max. 50% der Kosten bis zu einer höchstmöglichen Fördersumme von 50.000€.

Bedingungen:

Als Bedingung für die Förderung gilt, dass die (Gesamt-) Kirchengemeinde bzw. das Dekanat ein besonderes Umweltbewusstsein nachweisen kann. Das geht entweder über ein erfolgreiche, aktuelle Zertifizierung mit dem Grünen Gockel mindestens aber mit dem regelmäßigen Führen des Grünen Datenkontos gemäß KGBauVO (siehe hier und hier). Die Stellungnahme des/der Umweltbeauftragten zur geplanten Maßnahme muss vorliegen.
Für Ertragsobjekte kann grundsätzlich keine Förderung gewährt werden.

Beantragung:

Die Förderung wird direkt über das Antragsformular "Antrag auf Genehmigung einer Baumaßnahme" bzw. "Antrag auf Bewilligung einer Bedarfs-/Sonderzuweisung" beantragt. Das entsprechende Formular finden Sie im elkb-Intranet.

Die Details entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben vom 21.4.2023 von Herrn Pause aus Abt. E. Für weitere Informationen zur Förderung wenden Sie sich bitte an Ihren Bauausschuss, das Kirchengemeindeamt oder den/die für Sie zuständigen Architekten oder Architektin.

Diese Auflistung stellt lediglich eine kurze, vereinfachte Zusammenfassung dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.

 



Grüner Gockel, ELKB, Gebäude, Ökologischer Fußabdruck, Datenerfassung, Förderung