Der Evangelische Solarfonds
Über
Eine nachhaltige Investition in die Zukunft
Die Evangelisch-Lutherische Kirche kann bereits auf vielfältige Erfahrungen mit Photovoltaikanlagen aufbauen, als Betreiber eigener kleinerer Gemeindeanlagen, als Dachvermieter und als Investor in Solarfonds.
Was bisher fehlte, war ein ganzheitliches Konzept zur Investition in Sonnenenergie, von der Finanzierung über die Nutzung eigener Dächer bis hin zur Einbindung des Themas in die eigene Öffentlichkeitsarbeit. Diese Lücke schließt der Evangelische Solarfonds für die Kirchengemeinden in Bayern und ihre Diakonischen Werke.
Vorteile des Evangelischen Solarfonds
Die Evangelisch-Lutherische Kirche kann bereits auf vielfältige Erfahrungen mit Photovoltaikanlagen aufbauen, als Betreiber eigener kleinerer Gemeindeanlagen, als Dachvermieter und als Investor in Solarfonds.
Was bisher fehlte, war ein ganzheitliches Konzept zur Investition in Sonnenenergie, von der Finanzierung über die Nutzung eigener Dächer bis hin zur Einbindung des Themas in die eigene Öffentlichkeitsarbeit. Diese Lücke schließt der Evangelische Solarfonds für die Kirchengemeinden in Bayern und ihre Diakonischen Werke.
Clemes Bloß
So funktioniert der Solarfonds
Überlassung von Dächern
Die Photovoltaikanlagen sollen ausschließlich auf kircheneigenen Dächern in ganz Bayern installiert werden. Geeignet sind vor allem Dachflächen von Kindergärten und Gemeindehäusern. Kirchen, Pfarrhäuser und denkmalgeschützte Gebäude sind ausgenommen. Der zu schließende Mietvertrag ist mit der Landeskirche abgestimmt.
Eine Kirchengemeinde, die ein Dach verpachtet, spart bei jeder Kilowattstunde Strom, der von der Photovoltaikanlage genutzt wird, 15% gegenüber dem Preis, der für den Strom aus dem Netz bezahlt werden muss. Am Ende der staatlich geförderten Nutzungsdauer kann die Gemeinde die Anlage für 1€ übernehmen und den Ökostrom dann entweder an einen Energieversorger zum Marktpreis verkaufen oder selbst nutzen. Oder die Photovoltaikanlage wird vom Solarfonds weiterbetrieben.
Vorgehensweise
Eine Kirchengemeinde fasst, nach Vorlage der Grobplanung und Diskussion der technischen Details, mit dem Generalunternehmer einen Kirchenvorstandsbeschluss, ihr Dach dem Solarfonds zur Verfügung zu stellen. Der Pfarrer oder die Pfarrerin unterschreibt daraufhin den Dachmietvertrag. Nach der Freigabe des Daches durch den vom Solarfonds beauftragten Statiker und der kirchenaufsichtlichen Genehmigung, wird mit dem Aufbau begonnen.
Finanzierung der Photovoltaikanlagen
Die Finanzierung der Photovoltaikanlagen erfolgt über Einlagen der Gesellschafter*innen und Darlehen, die von Seiten der Evangelisch-Lutherischen Kirche Bayern zur Verfügung gestellt werden.
Die Kirchengemeinde selbst muss für die Installation der Photovoltaikanlage nichts bezahlen. Sie trägt lediglich die Kosten, wenn im Zusammenhang mit der Photovoltaikanlage die elektrische Installation der Gebäude auf den Stand der Technik gebracht werden soll.
Das Engagement führt stets zu einem ökologischen und ökonomischen Erfolg, bewirkt also eine doppelte Dividende!
1. Dachfläche auswählen
Welche Dachflächen wären potentiell geeignet um eine PV-Anlage zu installieren?
2. Eignung prüfen
Ist das Dach statisch geeignet eine PV-Anlage zu tragen? Gibt es genügend Abnehmer für den Stom?
3. Solarfonds kontaktieren
Kontakt mit dem Solarfonds aufnehmen und gemeinsam eine Anlage planen.
4. Klimaneutralen Strom nutzen
Sobald die Anlage installiert ist, können Sie Ihren CO2-neutralen Strom nutzen. Damit schonen Sie Umwelt und Geldbeutel!
Kontakt
Dr. Clemens Bloß
Schöpfung Bewahren – Evangelischer Solarfonds GmbH & Co. KGRapsweg 4
90513 Zirndorf
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