Bauverordnung der ELKB stärkt nachhaltiges Wirtschaften
Am 1. Juni 2018 ist in der ELKB die neue „Kirchengemeinde-Bauverordnung“ in Kraft getreten (vormals kirchliche Baubekanntmachung).
Mit dieser „Kirchengemeinde-Bauverordnung“ ergibt sich eine Reihe von positiven Aspekten für die kirchliche Umweltarbeit.
Der Gedanke der Nachhaltigkeit, auch unter ökologischen Aspekten, ist durchgängig zu finden: besonders deutlich §1, Absatz 3 und beim Einsatz erneuerbarer Energien (§25, Absatz 3).
Es gibt ein klares Bekenntnis zur Einführung von Umweltmanagement und energetischer Gebäudeoptimierung (§1, Absatz 3 u.a.). Der Managementgedanke findet sich nun auch bei den Bauüberprüfungen (§8, § 13, § 16).
Die Rolle der Umweltbeauftragten wird gestärkt. Ihre Mitwirkung bei größeren Baumaßnahmen ist obligatorisch, ebenso die Zustimmung zu Baumaßnahmen vor einer kirchenaufsichtlichen Genehmigung (§20). Anzustreben wäre demnach auch die Beteiligung der Umweltbeauftragten bei den regelmäßigen Begehungen (§8).
Die Umweltbeauftragten sind bei Auswertungen und Schulungen zu Nutzerverhalten hinsichtlich Heizung, Lüftung und Beleuchtung regelmäßig hinzuzuziehen (§16, Absatz 2).
Eine wesentliche Neuerung besteht darin, dass alle Kirchengemeinden die Energieverbräuche mit Hilfe des Grünen Datenkontos dokumentieren sollen. Dazu werden Schulungen angeboten (§16, Absatz 1). Die Dokumentation der Verbrauchsdaten ist auch Voraussetzung für erhöhte Fördergelder.
Kirchengemeinden, die den Grünen Gockel einführen, erhalten um 5 % erhöhte Bedarfszuweisungen bei Sanierungen, auch über die energetischen Anteile hinaus. Dies gilt allerdings nicht für Pfarrdienstwohnungen oder Pfarrämter.
Bernd Brinkmann, (Anm: ehem.) Leiter der Arbeitsstelle Umweltmanagement, ist begeistert: "Die Rolle der kirchengemeindlichen Umweltbeauftragten wird mit dieser Verordnung deutlich gestärkt und mit Kompetenzen ausgestattet. Es ist in Zukunft für eine Kirchengemeinde wichtig, eine/einen Umweltbeauftragte/-n zu benennen, um den Mehrwert auch nutzen zu können."