Umwelt- und Klimaarbeit der Evang. Luth. Kirche in Bayern
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Inhalt des Weiterbildungsangebots von Januar bis Mai 2023 der ELKB zum Klimaschutz in Kirchengemeinden und Einrichtungen.
Mit Wirkung zum 1. März 2022 wird die Kirchengemeinde-Bauverordnung (KGBauV) in einigen Punkten
geändert. Die Änderungen möchten wir Ihnen in diesesem Schreiben kurz vorstellen.
Botschaft der Landessynode der Evang. - Luth. Kirche in Bayem zur Bewahrung der Schöpfung:
Mit allen Christen bekennen wir Gott als den Schöpfer des Himmels und der Erde. Und doch zerstören wir seine Schöpfung. Wir wissen sehr vieles und tun sehr wenig, Das Gefühl der Ohnmacht wächst. Wir suchen nach
Wegen aus der Gefahr. Die Zeit drängt. Der Glaube ist herausgefordert - und unser Tun...
Zum 1. Juni 2018 ist die neu Kirchengemeinde-Bauverordnung in Kraft getreten. Der Gedanke des nachhaltigen Haushaltens kommt darin deutlich zum Ausdruck. Die ehrenamtlichen Umweltbeauftragten sind wichtige Akteure bei der Umsetzung.
Wir veröffentlichen eine Fassung, in der wir die entsprechenden Passagen hervorgehoben haben.
Achtung: Änderungen des Rundschreibens vom 3.3.2022 sind in dieser Version NICHT enthalten, dafür siehe bitte Änderung in der Bauverordnung
Das Grüne Datenkonto:
Daten erfassen und aufbereiten für nachhaltiges Wirtschaften in kirchlichen Organisationen
Übersicht über die Zuständigkeiten der Landeskirchlichen Architek*innen für die Kirchengemeinden der ELKB
Musterbeschaffungsordnung: Ein Beispiel, wie Beschaffungsleitlinien in Ihrer Einrichtung formuliert werden könnten.
Schöpfungsverantwortung wird ein zentrales Thema beim Deutschen Evangelischen Kirchentag vom 7. bis 11. Juni in Nürnberg sein.
Christians for Future und die Nürnberger Dekanatsumweltbeauftragten rufen im Zusammenhang des Kirchentages am 9. Juni zu einer Menschenkette vom Sebalder Platz, einem der Veranstaltungsorte des Zentrums Schöpfungsverantwortung, zum Heizkraftwerk Nürnberg auf, um die Dringlichkeit des Klimaschutzes sichtbar zu machen.
Die Dekanatsumweltbeauftragten würden sich freuen, wenn diese Einladung dazu in möglichst vielen Kirchengemeinden bekannt wird.