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Zum 1. Juni 2018 ist die neu Kirchengemeinde-Bauverordnung in Kraft getreten. Der Gedanke des nachhaltigen Haushaltens kommt darin deutlich zum Ausdruck. Die ehrenamtlichen Umweltbeauftragten sind wichtige Akteure bei der Umsetzung.
Wir veröffentlichen eine Fassung, in der wir die entsprechenden Passagen hervorgehoben haben.
Achtung: Änderungen des Rundschreibens vom 3.3.2022 sind in dieser Version NICHT enthalten, dafür siehe bitte Änderung in der Bauverordnung