Bundesverwaltungsgericht: Regenwasser darf zum Wäschewaschen genutzt werden!
Politiker reden viel von nachhaltiger Wassernutzung und vom Wassersparen. Wenn es dann allerdings um das liebe Geld geht, wird dem Bürger vielerorts verboten, seine Waschmaschine umweltschonend mit Regenwasser zu befüllen - umweltschonend deshalb, weil dadurch Trinkwasser aus der Leitung gespart wird. Vorgeschoben wird dann meist die Volksgesundheit, die durch ein Waschen der Wäsche mit Regenwasser angeblich bedroht sei. Unterstützt von dem kirchlichen Umweltberater Siegfried Fuchs hat ein Mann aus Unterfranken dagegen geklagt - und nun letztinstanzlich Recht bekommen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat damit rechtsverbindlich für ganz Deutschland entschieden, dass die Trinkwasserverordnung dem Betrieb einer Waschmaschine mit Regenwasser nicht entgegensteht (BVerwG, Urteil vom 24.01.2011, Geschäftszeichen BVerwG 8 C 44.09). Der Leitsatz des Bundesverwaltungsgerichts lautet wie folgt:
Die Trinkwasserverordnung verbietet nicht, zum Wäschewaschen im eigenen Haushalt das Wasser einer dort zusätzlich zum Trinkwasseranschluss verwendeten Eigenversorgungsanlage zu benutzen, auch wenn für deren Wasser keine Trinkwasserqualität nachgewiesen ist.