Öffentliche Fördermittel für die Fahrradinfrastruktur
Um eine Verkehrswende zu erreichen und Bürger und Bürgerinnen dazu zu animieren häufiger mit dem Rad zu fahren, gibt es einige Förderungen im Bereich Fahrrad und zugehöriger Infrastruktur.
Hier finden Sie eine kleine Auwahl der aktuellen Förderungen, die für Kirchengemeinden und kirchliche und diakonische Einrichtungen relevant sein könnten. Dies soll dazu dienen Ihnen einen Überblick zu verschaffen, wir erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit der Angaben.
Genauere Informationen entnehmen Sie bitte den offiziellen Ausschreibungen der einzelnen Förderungen. Anträge müssen über die jeweils offizielle Stelle eingereicht werden.
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Kommunalrichtlinie
Dieses Programm hat mehrere Schwerpunkte - Derzeit gibt es keine aktuellen Informationen zu diesem Programm, da der Projektträger von PtJ auf ZUG gewechselt hat. Nähere Informationen folgen, sobald die Webseite wieder erreichbar ist!
Von wem: ZUG
Laufzeit: bis Ende 2027-
Verbesserung des Ruhenden Radverkehrs und dessen Infrastruktur (4.2.5 c)
Gefördert wird: neue Radabstellanlagen (nicht-beweglich, wie z.B. Anlehnbügel, Reihenparker oder Doppelstockparker sowie Fahrradparkhäuser) einschließlich ihrer Ausstattung. Im Zusammenhang werden auch die Überdachung inklusive Beleuchtung und Netzanschluss, Abstellanlagen für Tretroller, Schließfächer mit Standardsteckdosen sowie SB-Servicestationen gefördert.
Höhe der Förderung: 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben
Link zum Föderprogramm -
Mobilitätsstationen (4.2.5 a)
Gefördert wird: die Errichtung und Erweiterung von Mobilitätsstationen. Mit Mobilitätsstationen werden verschiedene Verkehrsmittel des Umweltverbundes möglichst nahtlos miteinander verknüpft (beispielsweise Haltepunkte des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), Radabstellanlagen, Anlagen und Infrastruktur für E-Bikes und Infrastrukturen für Verkehrsmittel der Sharing-Mobility, die sich in räumlicher Nähe zueinander befinden.)
Höhe der Förderung: 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben
Link zum Föderprogramm
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E-Lastenfahrrad-Richtlinie
Von wem: ZUG
Bis wann: 29.04.2024
Wer ist antragsberechtigt: private Unternehmen, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise), Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Hochschulen),
Gefördert wird: Kauf von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung, Nutzlast min. 120 kg
Höhe der Förderung: 25% der Ausgaben für die Anschaffung, (max. 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. Lastenanhänger mit E-Antrieb)
Bedingungen: min. zwei Reifen und eine fest installierte Vorrichtung zum Lastentransport, max. Tretunterstützung von 25 km/h, muss serienmäßig und fabrikneu sein, nicht für den Personentransport konzipiert
Link zum Föderprogramm
Sollten Sie Fragen zu den Förderungen haben, oder überlegen eine Fahrradabstellanlage in Ihrer Gemeinde/Einrichtung aufzustellen, wenden Sie sich gerne an uns! Weitere Informationen zu Förderungen finden Sie auf unseren Themenseiten F - Förderungen und in unserer Broschüre: