Unterstützung beim Klimaschutz: Klimaschutzkoordination beantragen
Um Kirchengemeinden und Einrichtungen in Zukunft noch besser bei der Planung und Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen zu unterstützen, gibt es die vom Staat geförderten Stellen der "Klimaschutzkoordination".
Ein*e Klimaschutzkoordinator*in kann auf Ebene von Dekanaten oder Verwaltungsverbünden eingestellt werden. Die Hauptaufgaben der Klimaschutzkoordination sind es, die Kirchengemeinden aktiv zu Unterstützen und Beraten. Das umfasst zum Beispiel Hilfestellungen bei der Energiedatenerfassung, Vermittlung zwischen Verwaltung und den Gemeinden vor Ort sowie ünterstützung bei der Suche und dem Beantragen von Fördergeldern.
Ziel ist es Klimaschutzmaßnahmen in den Gemeinden zu implementieren und gleichzeitig das bestehende Personal zu entlasten.
Dadurch, dass die Klimaschutzkoordination auch als Bindeglied zwischen Kirchengemeinden und dem Klimaschutzmanagement der Landeskirche agiert, können Klimaschutzziele gemeinsam erreicht werden.
Für die Einrichtung einer Klimaschutzkoordination gibt es einen Zuschuss von 70 % der förderfähigen Gesamtausgaben!
Förderfähig sind neben den Personalkosten z.B. auch Dienstreisen, Öffentlichkeitsarbeit und professionelle Prozessunterstützung.
Die Stelle ist im Rahmen der Förderung auf 3 Jahre befristet, es besteht aber die Möglichkeit einer Verlängerung.
Was wird benötigt:
Sie brauchen ein Beschluss des "obersten Entscheidungsgremiums", sprich des Dekanats oder Verwaltungsverbunds, der besagt, dass eine Klimaschutzkoordination eingerichtet werden soll. Darin müssen auch die notwendigen 30% Eigenmittel gesichert werden. Außerdem benötigen Sie Teilnahmeerklärungen von mindestens 25 % der zugeordneten Kirchengemeinden.
Weitere Informationen zur Förderung finden Sie auf der Webseite der ZUG.
Gerne können Sie sich auch bei unseren beiden Klimaschutzmanager:innen melden, wenn Sie Fragen zur Förderung haben oder Hilfe bei der Antragsstellung benötigen.