Da das Klimaschutzgesetz selbst nur wenige Regelungen zu konkreten Maßnahmen trifft, ist zu diesem Zweck das umfassendere und dynamischere Instrument des Klimaschutzfahrplans vorgesehen. Er formuliert die Strategie zur Erreichung der Klimaschutzziele. Der Klimaschutzfahrplan richtet sich an alle Ebenen der ELKB, also an Kirchengemeinden, Dekanatsbezirke, die Landeskirche und deren Einrichtungen. Damit ist er Werkzeug für die strategische Planung, Nachschlagewerk für die praktische Umsetzung und Maßstab zur Überprüfung der Zielerreichung. Der Klimaschutzfahrplan wird alle drei Jahre vom Landeskirchenrat vorgelegt und von der Landessynode beschlossen. Die Erstellung des Klimaschutzfahrplanes erfolgt in einem partizipativen Prozess unter Anhörung der Kirchlichen Umweltkonferenz der ELKB. Der Landeskirchenrat kann den Klimaschutzfahrplan an den aktuellen Stand der Technik anpassen und vor allem im Rahmen seines Organisationsrechts die Erfüllung der Aufgaben so koordinieren, dass die Ziele des Klimaschutzgesetzes bestmöglich erreicht werden können.