Soforthilfen für steigende Energiekosten - Energiehilfepaket für Kirchengemeinden
Der Landeskirchenrat hat am 7. Dezember 2022 ein „Energiehilfepaket“ verabschiedet, dass Soforthilfen für steigende Energiekosten beinhaltet. Für den Bereich der Kirchengemeinden und Dekanatsbezirke steht dafür ein Betrag von 3,5 Mio. € zur Verfügung.
Voraussetzung für eine Förderung ist die Erfassung der Verbräuche und Aufwendungen im Grünen Datenkonto* oder die Teilnahme an einem Umweltmanagementsystem (Grüner Gockel oder EMAS).
Die Erfassung muss für die Jahre 2020 bis 2022 im Grünen Datenkonto vollständig bis 31. Mai 2023 erfolgen.
Im Juni erfolgt eine Auswertung, welche Kirchengemeinden und Dekanatsbezirke ihre Daten eingetragen haben. Sind alle Daten vollständig erfasst, werden abhängig von der Gesamtpunktezahl (nach Kriterien der Schlüsselzuweisungen), vorraussichtlich ab Juli 2023 die entsprechenden Gelder ausbezahlt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben (Az. 84/20) vom 10.1.2023 das an alle Pro-/Dekanate und Verwaltungseinrichtungen ergangen ist.
Informationen zum Grünen Datenkonto finden Sie unter: G - Grünes Datenkonto bzw. direkt auf der Webseite des grünen Datenkontos.
Kostenlose Schulungen finden in regelmäßigen Abständen online via Zoom statt: Anmeldung Weiterbildungsangebot.
Sollten Sie sonst noch Fragen haben, zögern Sie nicht und melden Sie sich gerne bei uns!
Irrtümer, Satz- und Druckfehler vorbehalten
- *Seit Juni 2018 sind laut Kirchengemeinde-Bauverordnung (§ 16 KGBauVO) alle Kirchengemeinden zur Erhebung und Auswertung Ihrer Verbrauchsdaten verpflichtet. Seit 1. März 2022 müssen zusätzlich auch noch die CO2-Emissionen dokumentiert werden. Diese Erhebung und Auswertung soll ausdrücklich mit dem Grünen Datenkonto erfolgen.